Lebensmittel per Post verschicken – So wird es gemacht!

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Sie möchten Lebensmittel per Paket versenden und wissen nicht wie? In unserem Ratgeber erklären wir detailliert, was es beim Versand von verderblichen Waren zu beachten gibt.

Immer mehr Menschen in Deutschland bestellen Lebensmittel online über das Internet und lassen sich diese per Post zustellen. Dies ist deutlich in der Statistik des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland e. V. (bevh) zu sehen. In den vorliegenden Zahlen zeigten die Lebensmittel von allen 20 gelisteten Warengruppen die höchste Steigerungsrate. Diese betrug von 2015 zu 2016 satte 26,7 %. Innerhalb eines Jahres erhöhte sich die Bestellmenge somit um mehr als ein Viertel.

Online-Handel als Chance

Von solchen Zahlen können andere Branchen nur träumen. Trotzdem ist der Gesamtanteil am Lebensmittelumsatz durch den Online-Handel noch sehr gering und verspricht für die nächsten Jahre somit ein großes Wachstumspotenzial. Immer mehr Menschen wollen oder können nicht die Zeit aufbringen, in Fachgeschäften einzukaufen. Dies ist mit längeren Fahrten, der Parkplatzsuche und weiteren eher lästigen Unannehmlichkeiten verbunden. Zudem steht im Online-Lebensmittelhandel eine Produktpalette zur Auswahl, die der Fachhandel nicht unbedingt anbieten kann. Der Lebensmittelversand ist jedoch etwas problematischer als beispielsweise der Textilversand. Um etwa verderbliche Lebensmittel per Paket verschicken zu können, muss die Ware sicher vor äußeren Einflüssen geschützt werden. Je nach Produkt kann es notwendig sein, die sogenannte Kühlkette bis zur Versandadresse einzuhalten.

Was sagt der Gesetzgeber zum Lebensmittelversand?

Zum einen dürfen natürlich nur Lebensmittel verkauft werden, die sicher im Sinne des Artikels 14 der VO 1728/2002 sind. Jedes Lebensmittel muss nach der Lebensmittelinformationsverordnung mit den entsprechenden Informationen wie Zusammensetzung und Zusatzstoffe auf dem Produkt versehen sein. Aber auch schon vorher, im Online-Shop, müssen diese Informationen bereitstehen. Darüber hinaus muss jeder Unternehmer, der Lebensmittel online anbietet, behördlich registriert sein.

Für den Online-Verkauf von Lebensmitteln gelten die gleichen Bedingungen wie beim Fachhändler und das so lange, bis die Ware im Besitz des Endverbrauchers ist. Das ist die Ware im Online-Handel jedoch erst, wenn sie tatsächlich vom Paketdienst ausgeliefert wurde. Der jeweilige Händler muss folglich den vorgeschriebene Zustand des Produkts gewährleisten.

Regelungen für den Frostversand

Im Falle des Frostversands ist das sehr einfach. Wer zum Beispiel im Online-Handel Tiefkühlprodukte anbietet, muss dafür sorgen, dass diese Produkte bei der Abgabe an den Kunden im gefrorenen Zustand, bei -18 Grad ankommen. Pakete mit angetauter Ware darf der Kunde ablehnen. Natürlich muss die Ware zudem ein gültiges Haltbarkeitsdatum besitzen. Auch darf die Kühlkette nicht unterbrochen werden. Diese Regelungen gelten für ganz Europa. Andere Länder können abweichende Bestimmungen haben.

Regelungen für den Frischeversand

Während ein Tiefkühlprodukt nachweisbare Eigenschaften aufweisen muss, ist es bei den Frischeprodukten wesentlich schwieriger. Ein Apfel ist dann ein Frischeprodukt, wenn er in angemessener Zeit beim Kunden anlangt. Wobei hier keine gesonderten Anforderungen bezüglich der Temperatur bestehen.

Eine Pizza, die direkt von der Gaststätte ein paar Straßen weiter heiß angeliefert wird, ist rein technisch gesehen ebenso ein Frischeprodukt. Die Definition von “frisch” ist nicht eindeutig, bezieht sich aber in der Regel auf einen möglichst kurzen Abstand von der Erzeugung bis zur Auslieferung. Für den Kunden hingegen ist es einfach. Wenn der Apfel bereits Druckstellen aufweist und die Schale sich wellt, ist der Apfel nicht mehr frisch und der Kunde bestellt nie wieder online. Das gilt auch für eine kalte Pizza, die eigentlich heiß sein müsste.

Lohnt sich der Expressversand von Lebensmitteln?

Wenn eine Kühlkette nicht mit entsprechenden Kühlaggregaten eingehalten werden kann, bleiben nur Isolierverpackungen, deren Kühlwirkung zeitlich begrenzt ist. Je länger der Versandweg und damit die Sendezeit, desto höher ist das Risiko, dass die vorgeschriebene Kühltemperatur überschritten wird. Der bisherige Ausweg aus diesem Dilemma ist der Expressversand, der jedoch im Verhältnis zum Standardversand sehr viel höhere Kosten erzeugt. Diese Kosten werden wiederum auf den Endpreis des Produktes aufgeschlagen. Das mindert natürlich die Attraktivität des Online-Lebensmittelhandels.

Dabei sind die zeitlichen Unterschiede zwischen einem Expressversand und einem Standardversand, zumindest innerhalb Deutschlands, längst nicht mehr so gravierend. Das dafür zu zahlende Entgelt jedoch schon. Um hier unnötige Kosten zu sparen, empfiehlt, es sich in eine hochwertige Verpackung zu investieren. Deshalb sollte beim Kauf von Thermoboxen bzw. Isolierverpackungen unbedingt darauf geachtet werden, ob diese für den Standardversand geeignet sind.

Gerade in den Sommermonaten empfiehlt es sich, zusätzlich zu den Thermoverpackungen auch Kühlmittel zu verwenden. Während bei kleinen Händlern häufig Kühlakkus zum Einsatz kommen, wird im Großhandel eher auf Trockeneis zurückgegriffen. Dies hat den Vorteil, dass es vom Kunden nicht entsorgt werden muss.

Mit einem entsprechenden Kühlverpackungsmittel kann die vorgeschriebene Temperatur für 72 Stunden gehalten werden. In der Regel ist dies völlig ausreichend für den Standardversand innerhalb Deutschlands. Für den Versand in das Ausland können längere Versandzeiten möglich sein.

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